Handyspionage jetzt für iOS-Geräte ohne Jailbreak
Der App läuft auf allen mobilen Apple Devices und bietet perfekte und unerkannte Spionage. Sie erhalten eine Reihe von Basic Überwachungsfunktionen. Alle abgehörten Daten des IPhones können Sie über Ihren online Control Panel einfach einsehen.
Funktionen im Überblick:
- SMS Überwachen – Weiterleiten von ein- und ausgehenden SMS Nachrichtenr mit genauem Inhalt, Telefonnummer sowie Datum und Uhrzeit – Berichte werden auf den Server gesendet.
- GPS Ortung – Empfangen von Informationen zur Lokalisierung des Telefons aufgrund von Daten des GPS Empfängers mit einer Genauigkeit von etwa 5m. Die Informationen werden auf den Server gesendet.
- Browserverlauf – Sehen Sie sämtliche Web-Aktivitäten eines überwachten iPhones oder Tablets.
- Anrufprotokolle – Prüfen Sie alle abgegangenen und erhaltenen Anrufe eines iPhones.
- Events – Checken Sie alle auf einem überwachten Gerät eingetragenen Events.
Video:
Gebrauch der App für den Privatbereich
Für den Privatbereich gibt es seit der Einführung der Smartphones die Möglichkeit mit Spionagesoftware Handys zu überwachen, abzuhören und auszuspionieren. Diess wird duch eine App ermöglicht welche auf dem Smartphone installiert wird. Damit wird das Handy voll automatisch Überwacht. Gespräche werden automatisch abgehört und aufgezeichnet.

Kompatibel ohne Jailbreak mit allen Versionen iOS 6 – 8.1.1 Quelle: www.handy-abhoeren.net
- Kompatibel mit iOS 6 – 8.1.1
- Das Gerät muss internetfähig sein.
- Wenn Sie die iCloud-Zugangsdaten kennen, brauchen Sie keinen physischen Zugriff auf das Gerät.
- Der Zugriff kann aber erforderlich sein, falls das iCloud-Backup auf dem Gerät nicht aktiviert ist.
So funktioniert die App:
Software kaufen:
Packet auswählen:
Überwachung Starten
Legalität der Software:
(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt
- eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
- eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder
- eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die
- Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen,
- von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind oder
- mit der Herstellung einer dem Betrieb eines solchen Unternehmens dienenden Anlage oder mit Arbeiten daran betraut sind.
(4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
Quelle: http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=206